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Steueränderungen in 2008-01-23
Die wichtigsten Steueränderungen des Jahres 2008 auf einen Blick

Denkmalschutzimmobilie - Steuerlast

Deutsche Steuersätze zählen 2007 weltweit zu den höchsten
vom 24. September 2007 (aktualisiert am 13. Oktober 2007)

Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 sinkt die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften in Deutschland von derzeit rund 39 auf unter 30 Prozent. Damit ist Deutschland zwar auf dem richtigen Weg, das Optimum aber ist noch nicht erreicht. Dass es auch niedriger geht, zeigt die aktuelle KPMG-Studie „Corporate and Indirect Tax Rate Survey 2007“:

Die aktuelle Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften (ausgewählte Länder):


Skyline24 - Die Denkmalschutzimmobilie Steuerbelastung

(*) aller weltweit untersuchten Länder

Die Studie zeigt, dass im globalen Wettbewerb die Tendenz zur Senkung der Unternehmensteuer bestehen bleibt. Die durchschnittliche Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften ist in den EU-Mitgliedstaaten von 1993 bis heute von 38 Prozent auf 24,2 Prozent gefallen. Verglichen mit den OECD-Staaten (27,8 Prozent), Lateinamerika (28 Prozent) und Asien (30,1 Prozent) hat die EU damit immer noch die niedrigste Unternehmensteuerbelastung aller Industriestaaten.

Seit 15 Jahren vergleicht KPMG Veränderungen bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Analysiert wird das Steuerrecht in über 90 Ländern, darunter alle 30 OECD-Mitgliedstaaten und alle 27 EU-Staaten.

Deutschland hat die Ertragsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften in den vergangenen Jahren von 59,7 Prozent (1993) auf aktuell 38,4 Prozent verringert. Die Unternehmenssteuerreform 2008 sieht ein weiteres Senken auf rund 30 Prozent vor. Dennoch liegt Deutschland im europäischen Vergleich immer über dem Durchschnitt.

Vom 10. Januar 2008 (aktualisiert am 13. Januar 2008)
Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten Steueränderungen 2008 auf einen Blick. Insgesamt ist die Zahl der Änderungen mindestens doppelt so hoch.

Abschreibung für Abnutzung (AfA):

Die degressive AfA mit bis zu 30 Prozent des Kaufpreises von beweglichen Wirtschaftsgütern entfällt.
Für neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter dürfen Sie eine Sonder-AfA von 20 Prozent auf den Kaufpreis geltend machen. Dies gilt zusätzlich zur linearen AfA und ist unabhängig davon, ob Sie vorher den neuen Investitionsabzugsbetrag genutzt haben. Diese Sonderabschreibung ist nur bei bestimmten Betriebsgrößenklassen zulässig und bei Einnahme-Überschuss-Rechnern mit Gewinnen bis 100.000 Euro.


Die Ansparrücklage ist entfallen. Bereits für Wirtschaftsjahre, die am 31. Dezember 2007 endeten, gilt der neue Investitionsabzugsbetrag von 200.000 Euro je Unternehmen. Sie bilden diesen Abzugsbetrag bei bestimmten Betriebsgrößenklassen für geplante Investitionen der folgenden drei Jahre mit bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Herstellungs- oder Anschaffungskosten.

Auswärtstätigkeit:

Wer für seine Firma unterwegs ist oder keine feste Arbeitsstätte hat, kann künftig seine Reisekosten einfacher geltend machen. Dies gilt zum Beispiel für Lkw- oder Busfahrer. Vom 1. Januar 2008 an wird nicht mehr zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit unterschieden, sondern einheitlich von einer Auswärtstätigkeit gesprochen. Arbeitgeber dürfen ihren betroffenen Mitarbeitern die Ausgaben pauschal steuerfrei erstatten. Erstattet der Arbeitgeber keine Reisekosten, dann setzt der Mitarbeiter sie als Werbungskosten von der Steuer ab. Nur für Übernachtungskosten muss er weiterhin Belege einreichen.

Behinderte:

Behinderungsbedingte Aufwendungen konnten bislang entweder über den Behinderten-Pauschbetrag oder über die nachgewiesenen Kosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Seit 2008 deckt der Behinderten-Pauschbetrag nur noch laufende und typische Kosten der Behinderung ab. Zusätzliche außergewöhnliche Belastungen sind ab 2008 in der Steuererklärung als solche auszuweisen und werden neben dem Pauschbetrag abgezogen.

Mehr zum Thema: Niedriger Behinderten-Pauschbetrag ist verfassungskonform

Beitragsbemessungsgrenzen:

Für Arbeitnehmer im alten Bundesgebiet steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung um 50 Euro auf 5.300 Euro im Monat. Im Osten wird sie dagegen erstmals sinken, und zwar um ebenfalls 50 Euro auf 4.500 Euro. Bis zu dieser Grenze sind Sozialbeiträge abzuführen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 3.562,50 auf 3.600 Euro. Neben der Beitragsbemessungs- gibt es die Arbeitsentgeltgrenze. Die Arbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab welchem Verdienst ein Pflichtversicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf. Sie steigt von 3.975 auf 4.012,50 Euro.

Mehr zum Thema: Krankenversicherung: BFH ist für höheren Sonderausgabenabzug

Belege:

Wer Ausgaben für Dienstleistungen, Kinderbetreuung oder Handwerkerleistungen hat, braucht Rechnungen und Kontoauszüge nicht mehr mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Finanzbeamten können allerdings die Belege nachfordern.

Mehr zum Thema: Rubrik „Belege“

Betriebliche Altersvorsorge:

Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialabgaben. Beschäftigte können bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2008 bleiben nun Einzahlungen von bis zu 2.544 Euro von Steuern und Abgaben verschont.

Mehr zum Thema: Wehren Sie sich gegen die Rentenbesteuerung

Buchführung:

Die steuerliche Grenze zur Buchführungspflicht steigt auf einen Jahresgewinn von 50.000 Euro (zuvor 30.000 Euro). Schon 2007 erhöhte sich die Umsatzgrenze von 350.000 auf 500.000 Euro. Dadurch dürfen mehr Nicht-Kaufleute eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben und müssen keine Bilanz mehr erstellen.

Entfernungspauschale:

Arbeitnehmer dürfen 2008 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weiterhin erst ab dem 21. Entfernungskilometer 30 Cent Werbungskosten Steuern mindernd geltend machen. Dennoch können sich Betroffene einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte 2008 eintragen lassen; der Steuer-Schutzbrief empfiehlt jedoch, diesen Freibetrag nicht zu nutzen. Ob die Kürzung der Entfernungspauschale rechtmäßig ist oder nicht, entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Kürze.

Mehr zum Thema: Rubrik „Entfernungspauschale“

Ehrenamtliche:

Wer ehrenamtlich tätig ist, kann sich seinen Aufwand höher entschädigen lassen, ohne vom Finanzamt oder den Sozialversicherungen zur Kasse gebeten zu werden. Die Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Übungsleiter steigt von 1.848 auf 2.100 Euro pro Jahr. Zudem dürfen Vereine ihren Ehrenamtlern 500 Euro pro Jahr steuerfrei auszahlen.

Fristen:

Alle Steuerzahler, die wegen ihres geringen Verdienstes keine Steuererklärung abgeben müssen, dies aber dennoch tun wollen, können sich künftig mehr Zeit lassen. Die bislang geltende Zweijahresfrist entfällt. Wer in den vergangenen sieben Jahren keine Erklärung abgegeben hat, aber noch Ansprüche gegenüber dem Fiskus hat, kann das jetzt nachholen.

Mehr zum Thema: Finanzamts-Unterrubrik „Steuererklärung“

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):


Der Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde auf 150 Euro gesenkt; bislang lag er bei 410 Euro ohne Umsatzsteuer. Bei Anschaffungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro müssen Selbstständige die Gegenstände ohne Ausnahme auf vier Jahre verteilt abschreiben.
Achtung! Diese neuen Vorschriften gelten nur bei Gewinneinkünften. Arbeitnehmer, Kapitalanleger und Vermieter ziehen geringwertige Wirtschaftsgüter wie bisher bis zu Nettoanschaffungskosten von 410 Euro sofort als Werbungskosten ab.

Gewerbesteuer:

Die Gewerbesteuer zählt jetzt zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben. Für Personenunternehmen entfällt die Ermäßigung durch den Staffeltarif. Der Freibetrag von 24.500 Euro bleibt jedoch erhalten.

Die Gewerbesteuermesszahl wird mit 3,5 Prozent multipliziert, nicht mehr mit 5. Der Anrechnungsfaktor auf die Einkommensteuer steigt vom 1,8- auf das 3,8-Fache des Gewerbesteuermessbetrags.

Es wird ein Gewerbesteuerzuschlag auf alle Finanzierungsaufwendungen (kurz- und langfristige Verbindlichkeiten, Mieten, Pachten, Leasingraten) mit 25 Prozent eingeführt, sofern die Summe den neuen Freibetrag von 100.000 Euro überschreitet.

Mehr zum Thema: Gemeinde streitet gegen Gewerbesteuer

Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen:

Sie können Ausgaben für Haushaltshilfen oder Handwerker künftig bis zu bestimmten Höchstbeträgen auch dann von der Steuer absetzen, wenn die Leistungen in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erbracht wurden, also beispielsweise in einem Ferienhaus.

Mehr zum Thema: Haushaltsnahe Dienstleistungen: Noch mehr und noch einfacher Steuern sparen

Kapitalanlagen:

Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalanlagen ist zwar erst ab 2009 geplant, doch schon 2008 stehen die ersten Stichtage an: So bleiben Gewinne aus Zertifikaten nur dann steuerfrei, wenn Sie die Papiere ein Jahr lang gehalten und bis spätestens 30. Juni 2009 verkauft haben. Letzter Kauftermin ist somit Ende Juni 2008.

Körperschaftsteuer:


Der Steuersatz sinkt von 25 auf 15 Prozent.

Lohnersatzleistungen:

Wer mehr als 410 Euro im Jahr an Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I erhalten hat, muss eine Steuererklärung einreichen.

Mehr zum Thema: Elterngeld: Neue Steuerregeln für Eltern und Kinder

Reichensteuer:

Der erhöhte Einkommensteuertarif von 45 Prozent (anstatt 42 Prozent) gilt jetzt auch für betriebliche Einkünfte oberhalb von 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Ehepaare. Bei diesem Tarif handelt es sich um die so genannte Reichensteuer.

Mehr zum Thema: Die neue Reichensteuer sorgt für weniger Gerechtigkeit

Rentner:

Wer 2008 seinen Ruhestand antritt und eine gesetzliche Rente, eine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder aus einer landwirtschaftlichen Alterskasse bezieht, muss 56 Prozent seiner Bruttorenteneinnahmen versteuern. Erst im Jahr 2009, wenn eine ganze Jahresrente bezogen wird, rechnet das Finanzamt einen Rentenfreibetrag aus, der dem Rentner dann bis an sein Lebensende unverändert von seiner Rente abgezogen wird.

Mehr zum Thema: Rubrik „Rentner und Privatiers“

Riester-Rente:

Im Jahr 2008 erreicht die Riester-Rente ihre höchste Förderstufe. Neben den höheren Zulagen dürfen Steuerzahler Beiträge bis 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzen. Fällt der Steuervorteil des Riester-Sparers höher aus als die ihm zustehenden Zulagen, wird der Differenzbetrag erstattet. Eltern erhalten neuerdings für in 2008 geborene Kinder eine Kinderzulage von 300 Euro jährlich. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es eine Zulage von 185 Euro pro Jahr.

Mehr zum Thema: Verstößt die Riester-Rente gegen EU-Recht?

Spenden:

Spender können künftig bis zu 20 Prozent ihrer Gesamteinkünfte im Jahr steuerfrei spenden. Kleinspender setzen bis zu 200 Euro ohne gesonderte Spendenquittung von der Steuer ab. Als Nachweis reicht ein Überweisungsbeleg der Bank.

Mehr zum Thema: Neues Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht fördert Verein und Ehrenamt

Steuernummer:

Jeder Bürger erhält künftig eine bundeseinheitliche, lebenslang geltende Steuer-Identifikationsnummer. Diese ändert sich auch bei einem Umzug nicht.

Mehr zum Thema: Rubrik „Steuernummer“

Vermögensübertragung:

Ab dem 1. Januar 2008 sind Schenkungen gegen Versorgungsleistungen nur noch dann abzugsfähig, wenn land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Betriebe in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft übertragen werden. Bei Immobilienübertragungen entfällt der Sonderausgabenabzug. Eine Übergangsfrist gilt für Immobilien, die vor 2008 übertragen wurden. Hier ist ein Sonderausgabenabzug noch bis 31. Dezember 2012 möglich.

Mehr zum Thema: Rubrik „Erbschaft und Schenkung“

Zinsen:


Unternehmen dürfen nicht mehr alle Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzen.

Erbschaftsteuerreform 2007: Gewinner und Verlierer

vom 07. November 2007 (aktualisiert am 10. Dezember 2007)

Die Große Koalition hat am 5. November 2007 das neue Erbschaftsteuergesetz in den Grundzügen verabschiedet. Gewinner der Reform sind Ehepartner, Kinder und Enkel. Für sie wurden vor allem höhere Freibeträge beschlossen. Gleichgeschlechtliche Paare, die eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben, erhalten einen erheblich höheren Freibetrag von 500.000 Euro – wie Ehepaare. Wird dieser überschritten, berechnet sich die Erbschaftsteuer jedoch nicht nach der günstigen Steuerklasse I, sondern nach der teuren Steuerklasse III. Ziel der Koalition: Erben eines normalen Einfamilienhauses sollen auch weiterhin keine Erbschaftsteuer zahlen müssen.

 

Die neuen Freibeträge der Erbschaftsteuer:

Skyline24 - Die Denkmalschutzimmobilie Erbschaftssteuer


An den Steuertarifen für nahe Verwandte (Steuerklasse I) wird sich nichts ändern. Deren Steuersätze liegen zwischen 7 und 30 Prozent je nach Höhe des ererbten Vermögens.

Die Verlierer der Reform sind die anderen Verwandten, wie Geschwister, Neffen, Nichten und nicht verwandte Erben. In den Steuerklassen II und III erhalten sie fortan nur noch einen Freibetrag von 20.000 Euro. Bisher liegen die Freibeträge in diesen Klassen zwischen 5.200 und 51.200 Euro. Der Tarifverlauf für diese Erben steht noch nicht fest.

Geringe Steuer auf Unternehmensnachfolgen

Für Unternehmensnachfolgen ist geplant, dass 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei vererbt werden können. Die restlichen 15 Prozent müssen auf jeden Fall versteuert werden. Allerdings soll das Betriebsvermögen künftig wesentlich höher bewertet werden als bisher üblich.

Die steuerfreie Nachfolge ist nur möglich, wenn der Erbe das Unternehmen fortführt. 10 Jahre lang darf die Lohnsumme nicht unter 70 Prozent des Durchschnittswerts der letzten Jahre vor dem Erbfall sinken. Außerdem darf das Betriebsvermögen in einem Zeitraum von 15 Jahren nicht unter den Ausgangswert fallen. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Erbe die Firma nur auf dem Papier fortführt, in Wirklichkeit aber ausschlachtet.

Die Steuerschuld wird während dieser 10 Jahre gestundet, also auf Eis gelegt. Erfüllt der Erbe obige Bedingungen, werden ihm 85 Prozent der Erbschaftssteuer erlassen. Verstößt er gegen die Bedingungen, muss er vermutlich die gesamte Steuerschuld nachzahlen. Genaueres ist zu diesem Punkt noch nicht bekannt geworden – denkbar, aber unwahrscheinlich ist auch ein anteiliger Erlass, wenn das Unternehmen kürzer als die geforderten 10 Jahre fortbesteht.
Das neue Gesetz soll, wenn es die erforderlichen Gremien durchlaufen hat, rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten können Erben sich noch nach den aktuellen Maßstäben veranlagen lassen.

Die neuen Steuersätze bei Erbschaft und Schenkung:

Nachtrag vom 21. November 2007: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt auch die Steuersätze der Erbschaft- und Schenkungsteuer veröffentlicht. Auch bei den Steuersätzen sind nahe Verwandte die Gewinner der Erbschaftsteuerreform.

Skyline24 - Die Denkmalschutzimmobilie Erbschaft und Schenkung

Kapitalanlage: Die Pauschalsteuer auf Kapitalerträge kommt
vom 22. Dezember 2006 (aktualisiert am 10. Juni 2007)

Kapitalanleger und Kreditgeber sollten prüfen, welche Geldgeschäfte sie vor dem 1. Januar 2009 abwickeln. Zu diesem Datum soll die neue Abgeltungssteuer eingeführt werden, nach der auf alle Zins- und Wertpapiergewinne pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an den Fiskus fällig werden. Der Schuldner oder die Bank soll diese Steuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Dies gilt nicht für Darlehen zwischen sich nahe stehenden Menschen, nicht zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Eignern, nicht bei privaten Veräußerungsgeschäften, aber immer bei Immobiliengeschäften. Alle Kapitalerträge sind zu versteuern, die bisherige Spekulationsfrist entfällt.

Steuer-Tipp: Wenn Sie überlegen, ein für 2009 oder später geplantes Geldgeschäft vorzuziehen, dann prüfen Sie dies nicht nur anhand der steuerlichen Gesichtspunkte. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, Anwalt oder Finanzberater über die Vor- und Nachteile!

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