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Vorteile für den Staat

Die Denkmalschutzimmobilie - eine reizvolle Kapitalanlage für die Zukunft

Rechtliche Definition in Deutschland


Die Denkmalschutzimmobilie | Vorteile für den Staat Nach den Denkmalgesetzen der deutschen Bundesländer liegt der Denkmalwert eines Objekts in dessen besonderer Bedeutung, die in den einzelnen Gesetzen unterschiedlich ausführlich definiert wird, da die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt. Besteht aus diesen Gründen ein öffentliches Interesse (Ein Gebäude oder bauliche Anlagen sind Baudenkmäler, wenn an der Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Dieses gilt nicht nur für sehr alte Gebäude oder Anlagen, auch Objekte der letzten Jahrzehnte können als zeitgeschichtlich bedeutsam und schützenswert eingestuft werden. Auch bei Teilen baulicher Anlagen, wie z.B. dem Portal einer ansonsten nicht denkmalgeschützten baulichen Anlage oder Grünanlagen kann es sich um erhaltenswerte Baudenkmäler handeln) am Erhalt (Die Erhaltungsaufgaben des Denkmalschutzes beschränken sich nicht nur auf baukünstlerisch herausragende Gebäude, sondern umfassen das historische Bauvolumen in seiner gesamten Breite. Dazu kann ein einfaches Arbeiterwohnhaus ebenso zählen wie bäuerliche Anwesen oder industrielle Anlagen. Zu den Kulturdenkmälern, die zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen sind, gehören sowohl Baudenkmäler, als auch Bodendenkmäler und bewegliche Denkmale) und Schutz, so wird das Objekt in Deutschland unter Denkmalschutz gestellt und in der Regel in eine so genannte Denkmalliste aufgenommen.
Die Schutzwirkung umfasst nicht nur das Kulturdenkmal (Ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis menschlicher Geschichte und Entwicklung, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Das heißt, es handelt sich in jedem Fall um ein historisches Objekt.)an sich, sondern hat immer auch eine gewisse Wirkung in die Umgebung. Damit soll verhindert werden, dass negative Einwirkungen aus der Umgebung das Kulturdenkmal beeinträchtigen. Beispielsweise ist es nicht ohne weiteres erlaubt, direkt neben einem geschützten Fachwerkhaus eine Betonfertiggarage zu errichten, oder, zwar mehrere Kilometer entfernt von einem Barockgarten aber direkt in seiner zentralen Blickachse, ein Hochhaus zu bauen (siehe auch die Diskussion um das UNESCO-Weltkulturerbe Kölner Dom).
Ab Januar 2006 ist die letzte Hilfe, die Eigenheimzulage, entfallen. Das eigene Haus ist jetzt tatsächlich ein Luxus, der nur allein mit gutem Einkommen realisiert werden kann. Anders stellt sich die Situation zumindest für alle dar, die alte Gebäude schätzen und erhalten wollen. Nach wie vor ist der Erhalt denkmalgeschützter Immobilien etwas, wovon die Allgemeinheit durch Sicherung von Kulturwerten profitiert. Eine Aufgabe, die der Staat wegen seiner angespannten Finanzlage nicht mehr allein erfüllen kann. Folgerichtig darf der Bürger, der sich an dieser umfangreichen Aufgabe des Denkmalschutzes beteiligt, auch staatliche Hilfe erwarten. Der Bürger, der Wohnrum zur Verfügung stellt, nimmt dem Staat eine Teil seiner Aufgabe ab, für das Wohl und das Leben seiner Bürger zu sorgen - und dafür wird er in der Regel durch steuerliche Vorteile entschädigt.

Abschreibung der Sanierungskosten

Üblicherweise sind die denkmalgeschützten Immobilien in einem Zustand, der ein neues Bewohnen nicht erlaubt. Zunächst einmal sind umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich. Und genau diese Kosten sind in voller Höhe steuerlich geltend zu machen. Denkmalschutzimmobilien haben einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Sie bereichern auf charmante Weise das Gesicht von Städten und Ortschaften, sie sind Zeugen Vergangenheit und Stilvorbilder für die Zukunft. Darüber hinaus bewahren sie alte Wohnstrukturen und das Umfeld vor weiterer Zersiedlung. Der Statt honoriert diese Besonderheiten von Denkmal-Immobilien mit besonderer staatlicher Förderung. Und das nicht nur für Investoren, sondern auch für Eigennutzer, die selbst in den besonderen Genuss kommen möchten.
Für den Staat scheint sich Denkmalschutz aber auf jeden Fall zu lohnen. Der wirtschaftliche Impuls durch Denkmalschutzmaßnahmen ist elfmal stärker als die Steuersubvention. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten im Auftrag des BFW, wobei die positiven Auswirkungen auf den Tourismus noch gar nicht eingerechnet sind.

Denkmalschutz ist Staatssache

Die Denkmalschutzimmobilie - Denkmalschutz ist Staatssache Angesichts leerer Kassen denkt die Politik über eine Kürzung der steuerlichen Förderung nach. „Ohne die Steuererleichterungen hätte unsere Gesellschaft schon viele Denkmäler verloren, da sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu retten gewesen wären“, erläutert Hermann Ringhof vom Amt für Denkmalschutz beim Regierungspräsidium Freiburg. Bei der Zumutsbarkeitsprüfung würden im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse auch die Steuervorteile berücksichtigt. Unterstützt wird diese Auffassung von mehreren Gutachten, die vor einer Einschränkung der staatlichen Förderung warnen. So kommt Wolfgang Maenning vom Lehrstuhl Wirtschaftspolitik an der Universität Hamburg zu dem Ergebnis, dass sich die Steuerausfälle auf jährlich nur 119 Millionen Euro belaufen (20. Subventionsbericht). Die Steuerimpulse für die Investitionen beliefen sich dagegen auf jährlich 1,3 Milliarden Euro, 615 Millionen Euro davon entfielen auf die Bauwirtschaft. Dies entspräche einer Beschäftigungssicherung von ungefähr 30.000 Menschen. Die hieraus resultierenden Steuereinnahmen lägen bei annähernd 260 Millionen Euro. Eine Kürzung oder Streichung der steuerlichen Denkmalförderung wäre für die öffentlichen Kassen insofern ein Verlustgeschäft. Der demografische Wandel und die Differenzierung der Immobilienmärkte in wachsende und schrumpfende Regionen stellen den Denkmalschutz heute vor neue Herausforderungen. Die leeren Kassen der öffentlichen Hand und der Kirchen führen zur Reduzierung der Förderetats und zum Stellenabbau in den Behörden. Denkmalpfleger verfügen immer seltener über die Zeit, konstruktiv zu beraten. Angesichts der großen Zahl frei werdender Bahnflächen, Kasernen, großindustrieller Brachflächen und kirchlicher Gebäude ist der Erhalt des baukulturellen Erbes in Gefahr, wenn er zunehmend als private Aufgabe der Zivilgesellschaft definiert wird.

Quelle
Zeitschrift "Immobilenwirtschaft", Ausgabe September 2007
Haufe Mediengruppe, Freiburg
www.immobilienwirtschaft.de 

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