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Mit Denkmalschutz Immobilien Steuern sparen
Vermögen aufbauen mit fremden Geld
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Das Amt für Denkmalschutz...

...in der jeweiligen Stadt stuft eine Immobilie als Denkmal ein, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Diese unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern, da in jedem Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz mit bisweilen verschiedenen Denkmalschutzauflagen gilt.
Damit die Steuervorteile geltend gemacht werden können, muss die Denkmalschutzbehörde schriftlich bestätigen, dass Renovierungskosten notwendig sind.

Die Denkmalschutzimmobilie - Voraussetzungen Nachdem das Haus die Einstufung als Denkmal erhalten hat und die schriftliche Bestätigung vorliegt, können alle Kosten die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Objektes stehen, und die vom Amt für Denkmalschutz genehmigt worden sind, als Werbungskosten anerkannt werden. Begünstigt sind zudem nur diejenigen Baukosten, die zur Substanzerhaltung oder zur sinnvollen Nutzung des Baudenkmals erforderlich sind, nicht dagegen die Grundstückskosten oder die Altbausubstanz. Diese so genannten Sanierungskosten (oder nachträgliche Herstellungskosten) sind innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich absetzbar. Je höher der Sanierungskostenanteil eines Gebäudes (nachträglichen Herstellungskosten) ist, desto höher sind auch die anzusetzenden Werbungskosten.

Während der gesamten Sanierungsdauer die in der Regel, je nach Größe des Objektes, bis zu 1em Jahr andauert, werden sämtliche Arbeiten unter Aufsicht des Amtes für Denkmalschutz durchgeführt. um sicherzustellen, dass das Objekt dort in einen Zustand versetzt wird, der soweit wie möglich seiner Originalsubstanz entspricht.

Wichtig: Wer mit einer Denkmalimmobilie Steuern sparen will und die Vergünstigungen erhalten möchte, muss das Objekt im Urzustand kaufen und mit dem Bauträger notariell einen Vertrag über die Sanierung abschließen.
Daran haben auch die jüngsten Steueränderungen zum Jahreswechsel nichts geändert.
In allen anderen Bereichen, wo das Denkmalamt nicht mehr zuständig ist , haben die Bauträger Gelegenheit, die Denkmal-Immobilie von Grund auf aufzuwerten – und nutzen diese auch z.B. der Neueinbau von Heizung-, Sanitär- und Elektroinstallation, der Anbau von zusätzlichen Balkonen auf der Rückseite des Objektes, das Anbringen einer Wärmedämmfassade, oder der Neuausbau des Dachgeschosses.
 
Das Ergebnis: liebevoll erhaltene Altsubstanz, kombiniert mit besten Architektur-Lösungen, ausgesuchten Materialien und hervorragendem Komfort.
Es sind diese Perlen der Denkmal-Sanierung, die wir besonders gerne in das Portfolio der skyline24 aufnehmen.

Vom Denkmalamt kontrollierte Qualität, kombiniert mit dem Engagement versierter Projektentwickler und erfahrener Bauträger: Jede Denkmal-Immobilie von skyline24 ist eine Zierde ihres Marktsegments.

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