Die Auferstehung der Ruinen
Eine prachtvolle Fassade, hohe Räume, historische Bausubstanz, edle Materialien, Stein gewordene Geschichte: Alte Immobilien besitzen nicht nur den besonderen Reiz des Unwiederbringlichen –sie haben auch einen ganz besonderen gesellschaftlichen Wert. Sie bereichern auf charmante Weise das Gesicht von Städten und Ortschaften, sie sind Zeugen der Vergangenheit und Stilvorbilder für die Zukunft. Darüber hinaus bewahren sie alte Wohnstrukturen und unser Umfeld vor weiterer Zersiedelung. Kulturelles Erbe ist für Gesellschaften außerordentlich wichtig, um sich anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse mit ihrer Geschichte zu identifizieren und dadurch eine gesellschaftliche Identität zu bilden.
Denkmalschutz ist ein Bestandteil von Lebensqualität, weil ein historisches Bauwerk, welches mit viel Liebe zum Detail und hohem Aufwand rekonstruiert wird, immer etwas Besonderes ist.
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Sein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Denkmalschutz ist Kulturgutschutz.
Damit sind wir bei den Werten, die Denkmal-Immobilien ihren Käufern offerieren: auf der einen Seite ein individuelles und persönliches Wohngefühl, denn Denkmalschutz ist ein Bestandteil von Lebensqualität, und auf der anderen Seite die Vorteile von einer der letzten Steueroasen, die der Staat überhaupt noch gewährt:
Das besondere an Ihnen: durch den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie lassen sich erhebliche Steuern sparen, weil Denkmalimmobilien in ihrer Eigenschaft als Kulturgut vom Staat besonders gefördert. werden.
Vermieter eines denkmalgeschützten Objekts können neben den üblichen Abschreibungsbeträgen eine beträchtlich höhere Abschreibung in Anspruch nehmen und innerhalb von 12 Jahren komplett absetzen. Das Besondere dabei – vor allem im Gegensatz zu Neubauten - ist, dass diese Steuervorteile nicht nur Investoren zuteil werden, sondern auch Eigennutzern.
Der Grund dafür: Üblicherweise sind die denkmalgeschützten Immobilien in einem Zustand, der ein neues Bewohnen nicht erlaubt. Zunächst einmal sind umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich. Und genau diese Kosten sind in voller Höhe steuerlich geltend zu machen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Sanierer später selbst einzieht oder vermietet.
